|
Während der Arbeitslosigkeit kann man die Möglichkeit nutzen, sich weiterzubilden. Kursgebühren, Kosten für die Fahrt, für die auswärtige Unterbringung und für - Kinderbetreuung können dabei von der Arbeitsagentur erstattet werden. Ferner wird das “ Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung “ bezahlt.
Beim “ Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung “ wird während der Weiterbil- dung nur jeder zweite Tag auf den Anspruch auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Die Verlängerung des Anspruches bringt vor allem auch Vorteile, wenn man als Selbst- ständiger, durch die Arbeitslosigkeit, Grundungszuschuss erhält.
Von der Arbeitsagentur werden Bildungsgutscheine ausgestellt, die auf bestimmte Bil- dungsziele. Zeiten und Regionen begrenzt sein können. Voraussetzung ist darin auch. dass die Weiterbildung die Vermittlungschancen verbessert --- ein Existenzgründer- Seminar gehört in jedem Fall dazu. Der Kurs und der Bildungsträger müssen von der Arbeitsagentur zugelassen sein
Ein von der Arbeitsagentur nicht geförderte Weiterbildung kann je nach Prüfung der Sachlage, angetreten werden, ohne dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld erlischt. Sollte sich aber während der Bildungsmassnahme ein Arbeitsplatz für den Arbeitslosen finden, muss Weiterbildung abgebrochen werden.
|