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arbeitslos, selbstständig mit der ARGE

Selbstsändig mit

 Die ARGE unsterstützt Sie, wenn Sie selbstständig arbeiten wollen.
Sie haben eine Recht darauf. Egal ob Sie in Hartz-4 sind, oder ob Sie
ALG-1 empfangen. Alles was Sie dazu wissen müssen, finden Sie hier.
 
Die ARGE fördert nicht nur finanziell, die ARGE fördert auch die Fortbildung.   

Hartz-4

oder

ALG-1

Wer ist Selbstständig?

Selbstständig ist, wer selbst das unternehmerische Risiko trägt, über seine Arbeits-
kraft frei verfügen kann und in einer eigenen Betriebsstätte mit eigenen Betriebsmitteln
arbeitet. Das heisst auch die Arbeitszeit selbst festzulegen und seine Tätigkeit frei zu
gestalten.

Arbeitnehmer ist, wer in seiner Beschäftigung von einem Arbeitgeber persönlich ab-
hängig ist, also dessen Weisungsrecht unterliegt, im Besonderen betreffend Arbeits-
zeit, Ort, Dauer und Art.

Diesem liegt ein Urteil des Bundessozialgerichtes zu Grunde. Laut BSG kommt es auf
das Gesamtbild der Beschäftigung an und welche Eigenschaften überwiegen.

Oft können die Grenzen von selbstständiger zu unselbstständiger Tätigkeit nicht fest-
gelegt werden. Dann besteht die Gefahr nach dem Gesetz als Scheinselbstständiger
gesehen zu werden, mit der Folge, dass die Beschäftigung sozialrechtlich als ab- hängig eingestuft werden kann.

Wer sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig macht, sollte sich wegen der Komp-
lexität der Gesetze vorher immer ausführlich kundig machen. Wenn als notwendig er-
achtet, auch bei der Arbeitsagentur.

Anmeldung zu einer selbstständigen Tätigkeit.
 

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